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| Als spezialisierter Dienstleister erfüllt unser Unternehmen diese Anforderungen seit Jahren mit ganz besonderer Sorgfalt und Verantwortung. |
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| Im Falle einer Beauftragung werden die folgenden Maßnahmen zur Sicherung und Kontrolle der Sicherheitsdienstleitung ergriffen: |
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| Kontrollstruktur |
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- Regelmäßige Kontrolle durch Kontrollinspektor (wöchentlich)
- Kontrollen durch Betriebsleitung (monatlich)
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Weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen
(z. T. abhängig von der Größe des Objektes bzw. Anforderung) |
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- Einsatz erfahrener Objektleitung und Stellvertretung
- Erstellung von Dienstanweisungen und Begehungsrichtlinien
- Arbeitsplatzbezogene Schulung der Mitarbeiter
- Dokumentierte Qualitätsüberwachung
- Begehungsprotokolle, regelmäßige Objektbegehungen
- Regelung von Erste-Hilfe Maßnahmen
- Objektbezogenes Gefahrstoffverzeichnis
- Gemäß BGV A1 und BGV C7
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Vorliegen entsprechender Schutzstufen
- Abstimmung der Dienstanweisung mit betrieblichen Alarmplänen.
- Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
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