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Lokalausgabe Dortmund (WAZ) "Das geht nicht so weiter. Irgendjemand muss den Stein ins Rollen bringen", machte Guido Geismann seinem Ärger Luft. Der Inhaber der R & G Security aus Herne hatte sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligt. Es ging um die Bewachung der MST.Factory auf Phoenix-West. Den Zuschlag erhielt ein Unternehmen aus Thüringen. Geismann vermutet "Dumpinglöhne". In einem Schreiben, das gestern rausgeschickt wurde, bittet Geismann den zuständigen Regierungspräsidenten Arnsberg um die Überprüfung der Ausschreibung, bei der sich 39 Unternehmer beteiligt hatten. Er selbst sei mit einem Angebot von knapp 84 000 Euro auf Platz sieben der günstigsten Anbieter gelandet. Der Zuschlag ging an einen Betrieb, der die gleiche Dienstleistung für 60 600 Euro anbot. Der teuerste Anbieter wollte rund 140 000 Euro.
Geismann rechnet offen vor: 9,06 Euro habe der Bieter, der den Zuschlag erhielt pro Stunde kalkuliert. Der tarifliche Mindestlohn in NRW, der für allgemeinverbindlich erklärt wurde, liege bei 7,07 Euro. Wenn dieser Lohn gezahlt würde, betrüge der kalkulatorische Aufschlag rund 28 Prozent. Geismann: "Dies ist kaufmännisch nicht mehr darstellbar und legt den Verdacht von Lohndumping nahe." Geismann regt an, dass bei Ausschreibungen die tariflichen Lohngruppen vorgegeben werden sollten und dass eine offene Kalkulation gefordert werde. Er selbst habe seine Angebot offen kalkuliert.
Hans-Rudolf Folle, Geschäftsführer der MST.-Factory, erklärte gestern auf Anfrage der WAZ: "Wir konnten gar nicht anders entscheiden. Wir mussten dem günstigsten Bieter den Zuschlag geben. Wir dürfen gar keine Plausibilitätsprüfung machen. Wir haben nicht das Recht, das zu überprüfen." Der erfolgreiche Anbieter, der schon einige öffentliche Ausschreibungen in NRW gewonnen habe, habe natürlich unterschrieben, dass das Tariftreuegesetz NRW eingehalten werde. Andernfalls hätte er auch keinen Zuschlag erhalten.
Dass der leer ausgegangene Unternehmer in Herne jetzt um Überprüfung der Ausschreibung bitte, sei völlig in Ordnung und sein Recht, so Folle. bu |